Back to Legal

Mietbedingungen für Geräte

Diese Mietbedingungen für Geräte regeln Ihre Anmiete jeglicher Unternehmenskommunikationsausrüstung, die von uns zur Verfügung gestellt wird, wie sie in einer unterzeichneten Bestellung ausgewiesen ist und den unter https://www.goto.com/company/legal/terms-and-conditions verfügbaren Nutzungsbedingungen unterliegt.

Die Parteien vereinbaren wie folgt:

  1. 1. Gerätevermietung: Für alle Mietgegenstände muss ein entsprechendes Dienstleistungsabonnement für den gesamten Zeitraum der Miete (die „Mietdauer“) vorliegen. Sie müssen für jeden Mietgegenstand die entsprechenden Dienstgebühren für die gesamte Mietdauer entrichten. Ohne unsere schriftliche Zustimmung dürfen Sie die Mietgegenstände nicht an Dritte verpfänden, belasten, untervermieten oder verleihen.
  2. 2. Laufzeit, Verlängerung:
    1. (a) Die Anfangslaufzeit dieser Vereinbarung kann ausschließlich zwei, drei oder fünf Jahre betragen und entspricht der im Angebot angegebenen Laufzeit.
    2. (b) Die Laufzeit verlängert sich nach Ablauf der Anfangslaufzeit jeweils um einen weiteren Monat, wenn Sie nicht mindestens 30 Tage vor Ablauf der Laufzeit kündigen.
  3. 3. Kauf der Mietgegenstände: Wenn Sie alle Mietgebühren für die Mietdauer bezahlt haben, können Sie die Mietgegenstände zum Marktwert kaufen. Nach Erhalt der Zahlung übertragen wir das Eigentum an dem entsprechenden Mietgegenstand auf Sie.
  4. 4. Rückgaben: Sie können die Anmietung der Geräte innerhalb von höchstens 15 Tagen nach Datum dieser Vereinbarung schriftlich stornieren. Zudem wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 % des UVP der entsprechenden Geräte fällig.
  5. 5. Wartung, Reparatur und Austausch: Sie müssen die Mietgegenstände in gutem Zustand halten. Sollten wir feststellen, dass die Mietgegenstände durch Missbrauch oder Vernachlässigung beschädigt wurden, müssen Sie an GoTo eine Zahlung in Höhe der Austausch- oder Reparaturkosten für die Mietgegenstände (den jeweils niedrigeren Betrag) entrichten. Wenn Sie die Mietgegenstände nicht innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf oder Kündigung der Mietdauer zurückgeben, müssen Sie an uns eine Zahlung in Höhe der Kosten zum Ersatz der Mietgegenstände entrichten.
  6. 6. Fehlerhafte Mietgegenstände: Wir reparieren oder ersetzen Ihnen alle Mietgegenstände kostenlos, die während der Mietdauer aufgrund eines herstellerseitigen Mangels ausfallen. Die Entscheidung, ob die Mietgegenstände repariert oder ausgetauscht werden, liegt bei uns. Möglicherweise stellen wir Ihnen auch bereits eingesetzte Mietgegenstände im Austausch zur Verfügung.

Letzte Aktualisierung: Februar 2021