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Regionaler Nachtrag für die Jive- und GoTo-Connect-Dienste

Letzte Aktualisierung: 6. Juni 2023

Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen: Dieser regionale Nachtrag zu den GoTo-Nutzungsbedingungen („Regionaler Nachtrag“) gilt ausschließlich für die Jive- und/oder GoTo-Connect-Dienste („VoIP-Dienste“), die GoTo Endbenutzern („Kunde“ oder „Sie“) mit Standort (gemäß der in der Vereinbarung, der anwendbaren Bestellung und/oder beim Onboarding des Kunden angegebenen Postadresse des Kunden) (jeweils ein „Kundenstandort“) in den in der nachfolgenden Übersicht aufgeführten Ländern bereitstellt. Dieser regionale Nachtrag dient dazu, die Anforderungen der Gesetze, Vorschriften, Regelungen, Verordnungen, Kodizes, Auflagen, Richtlinien, Anweisungen und/oder Genehmigungen zu erfüllen, die für die Bereitstellung der VoIP-Dienste durch GoTo für Kunden in den hier angegebenen Ländern gelten („Anwendbare Vorschriften“). Groß geschriebene Begriffe, die in diesem regionalen Nachtrag verwendet, aber nicht definiert werden, haben die Bedeutung gemäß den GoTo-Nutzungsbedingungen, in denen sie enthalten sind (die „Bedingungen“).

Der Hauptteil dieses Regionalen Nachtrags ist zusammen mit den länderspezifischen Anhängen zu lesen:

Die länderspezifischen Bedingungen in diesen Anhängen gelten nur für den Teil der VoIP-Dienste, die für einen Kundenstandort in dem betreffenden Land bereitgestellt werden, und nur in dem nach den anwendbaren Vorschriften erforderlichen Umfang. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den länderspezifischen Bestimmungen in einem Anhang und den allgemeinen Bestimmungen dieses Dokuments sind die länderspezifischen Bestimmungen maßgebend.

GEBÜHREN: Die VoIP-Dienste beinhalten (vorbehaltlich einer angemessenen Nutzung) Anrufe im Inland an die jeweilige Festnetz- und Mobilfunknummer (ohne Auskunftsdienst/Sondernummernvorwahl). Anrufe ins Ausland (internationale Telefonanrufe) würden sich an den internationalen Tarif des jeweiligen VoIP-Dienstes halten, dessen Tarife nach Land und Anrufart (d. h. Festnetz oder Mobilfunk) definiert sind. In bestimmten Fällen entstehen dem Kunden (vorbehaltlich einer angemessenen Nutzung) bei Anrufen ins Ausland gegebenenfalls keine Kosten. Alle anderen Anrufe werden auf der Grundlage der gegenwärtig geltenden regionalen Standardtarife in Rechnung gestellt, die in dem gültigen Plan für den VoIP-Dienst dargelegt sind. Die Standardtarife können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden, sofern dies gesetzlich zulässig ist. Wir behalten uns das Recht vor, die Tarife einmal jährlich nach der anfänglichen Laufzeit und mit einer Frist von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung zu ändern, sofern in den länderspezifischen Anhängen in diesem Dokument nicht anders angegeben. Die Preise können sich auch aufgrund von regulatorischen Anforderungen, Marktbedingungen oder anderen Durchleitungsgebühren ändern.

 

SUPPORTDIENSTE UND VERFÜGBARKEIT

GoTo leistet am Tag des Inkrafttretens einer Bestellung selbst oder durch einen oder mehrere seiner Anbieter, Auftragnehmer oder sonstigen Dienstleister (jeweils ein GoTo-„Partner“) oder entsprechende Partnerunternehmen Folgendes: (a) Der Kundenzugriff auf die VoIP-Dienste und ihre Nutzung durch den Kunden werden ermöglicht, (b) es wird sichergestellt, dass die VoIP-Dienste über die bestellungsgemäße Laufzeit nach den Bedingungen für den Kunden verfügbar sind, und (c) während der üblichen GoTo-Geschäftszeiten gemäß https://support.goto.com/connect wird Standardsupport per Telefon und E-Mail für die VoIP-Dienste geleistet.

 

DIENSTBESCHRÄNKUNGEN

Die VoIP-Dienste funktionieren nicht, wenn: (a) Ihre Stromversorgung ausgefallen ist, (b) die Verbindung zu Ihrem Internetbreitbanddienst unterbrochen ist, (c) Ihr Konto wegen Nichtzahlung gesperrt wurde oder (d) wenn Sie aufgrund von Problemen in Ihrem WAN oder LAN wie z. B. bei durch den Internetdienstanbieter gesperrten Ports keine Verbindung mit unserer Plattform herstellen können. Darüber hinaus funktionieren die VoIP-Dienste möglicherweise aus Gründen nicht, die sich der Kontrolle von GoTo entziehen, beispielsweise bei Fehlern oder Ausfällen von Drittanbietern, die für die Bereitstellung der VoIP-Dienste herangezogen wurden.

Die VoIP-Dienste einschließlich der kundenseitigen Nutzung von Notrufnummern sind über bestimmte Telefone oder Anrufgeräte möglicherweise nicht verfügbar, wenn das betreffende Gerät nicht richtig konfiguriert wurde oder aus anderen Gründen nicht richtig funktioniert. Die VoIP-Dienste sind nicht für die Bereitstellung der automatischen Wählfunktion eingerichtet, die manche Sicherheitssysteme, medizinischen Überwachungsgeräte, TTY-Geräte usw. nutzen. Kunden dürfen sich nicht darauf verlassen, dass die VoIP-Dienste diese Funktion bereitstellen.

 

ANRUFE BEI/VON NOTDIENSTEN: DIENST, QUALITÄTSBESCHRÄNKUNGEN UND STANDORTINFORMATIONEN ZUM ANRUFER

Die allgemeine Notrufnummer in der Europäischen Union ist 112. Darüber hinaus gibt es folgende länderspezifische Notrufnummern (zusammen „Notrufnummern“, einzeln jeweils eine „Notrufnummer“):

Land

Notrufnummer(n)

Vereinigtes Königreich, Irland

112, 999

Deutschland

110, 112

Australien

000

Brasilien

190, 192, 193, 197

Österreich

112 Einheitliche Europäische Notrufnummer

122 Feuerwehr

128 Notrufnummer für Gasstörung

133 Polizei

140 Bergwacht

141 Ärztenotdienst

142 Telefonseelsorge

144 Rettungsdienst

147 Notrufdienst für Kinder und Jugendliche

Italien

112, 113, 115, 118

Kanada 911

 

Bei funktionsfähigen VoIP-Diensten und Verwendung innerhalb des betreffenden Landes können die Notrufnummern kostenlos genutzt werden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass bestimmte Beschränkungen gemäß den folgenden Absätzen bestehen können:

  • Nutzt der Kunde den VoIP-Dienst außerhalb des Kundenstandorts, für den GoTo den Dienst zur Nutzung bereitgestellt hat („Dienststandort“), werden Anrufe bei Notrufnummern möglicherweise an falsche Stellen oder Standorte weitergeleitet.
  • Ausfälle des VoIP-Dienstes aus beliebigen Gründen (z. B. Strom- oder Breitbanddienstausfälle) können verhindern, dass Notrufnummern zugänglich sind.
  • Der Kunde muss sich bei GoTo registrieren und stets den aktuellen physischen Standort angeben, an dem der VoIP-Dienst genutzt wird. Gibt der Kunde GoTo nicht den aktuellen Standort an, an dem der VoIP-Dienst bereitgestellt wird, können Notfallstellen und Behörden Standort und Telefonnummer bei Verwendung einer Notrufnummer möglicherweise nicht richtig identifizieren. Darüber hinaus muss der Kunde beachten, dass Durchwahlnummern bei Notrufstellen möglicherweise nicht angegeben werden (es werden nur Standortinformationen des Hauptstandorts angegeben).
  • Bei Nutzung einer Notrufnummer muss der Kunde Standort und Telefonnummer unverzüglich und klar angeben, da Notrufstellen und Behörden möglicherweise nicht über diese Informationen verfügen. Die Notrufstelle kann spezifische Informationen erfragen, um den Anruf an lokale Notrufstellen wie die Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Küstenwache usw. weiterzuleiten.
  • Wenn der VoIP-Dienst aus beliebigen Gründen nicht funktionsfähig und/oder ein Anruf nicht getätigt werden kann, unterbrochen oder getrennt wird oder der Anrufer aus anderen Gründen nicht sprechen kann, können Notrufstellen und Behörden die Telefonnummer eines Anrufers möglicherweise nicht identifizieren und nicht zurückrufen. Darüber hinaus können Notfallstellen und Behörden die Verbindung möglicherweise nicht aufrechterhalten, falls der Anrufer auflegt.

Der Kunde wird seine Nutzer über die oben genannten Einschränkungen informieren. Aus den oben genannten Gründen empfiehlt GoTo seinen Nutzern, neben oder zusätzlich zum VoIP-Dienst über eine alternative Möglichkeit zu verfügen, auf Notdienste zuzugreifen.

 

NUMMERNNUTZUNG UND PORTIERUNG

GoTo unterstützt Kundenanfragen zur Nummernportierung, sofern die anwendbaren Vorschriften dies fordern. Vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen des anwendbaren Rechts nimmt der Kunde jedoch zur Kenntnis, dass die Nummernportierung für den VoIP-Dienst unter bestimmten Umständen möglicherweise nicht verfügbar ist (z. B. bei fehlender Portierungsvereinbarung zwischen Betreibern). In solchen Fällen kann nicht garantiert werden, dass der Kunde seine Telefonnummer(n) beim Wechsel zu einem anderen VoIP-Dienst behalten kann. Ist Nummernportierung für den VoIP-Dienst verfügbar, ergreift GoTo angemessene Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Umstellung und die anschließende Aktivierung innerhalb eines (1) Geschäftstages (oder innerhalb einer anderen Frist gemäß den anwendbaren Vorschriften) erfolgen, sofern alle notwendigen Prozesse und Validierungen für die Aktivierung abgeschlossen wurden, die Netzwerkverbindung nutzungsbereit ist und der übertragende Anbieter eine Anfrage zur Aktivierung der Umstellung erhalten und das Datum der Umstellung bestätigt hat („Anforderungen für die Portierungsaktivierung“).

Sofern die anwendbaren Vorschriften nichts anderes festlegen, beginnt der Zeitraum des einen (1) Geschäftstages an dem vereinbarten Portierungsdatum, nachdem eine Portierungsvereinbarung geschlossen wurde und die Anforderungen für die Portierungsaktivierung nach alleinigem Ermessen von GoTo erfüllt sind. Nach Erfüllung der Anforderungen für die Portierungsaktivierung sendet GoTo eine Benachrichtigung mit dem Datum der Nummernumstellung an den Kunden. Wenn es nach einer entsprechenden Benachrichtigung zu einer Verzögerung bei den Anforderungen für die Portierungsaktivierung kommt, informiert GoTo den Kunden umgehend über das voraussichtliche neue Datum der Nummernumstellung.

 

AUSRÜSTUNG

Sofern im Rahmen der VoIP-Dienste physische Ausrüstung enthalten ist oder erworben, geleast und/oder gemietet wird, können zwischen dem Kunden und dem entsprechenden Ausrüstungshersteller zusätzliche Geschäftsbedingungen für die entsprechende Ausrüstung gelten.

 

ERGÄNZENDE BEDINGUNGEN FÜR VOIP-DIENSTE, DIE AN KUNDENSTANDORTEN IN IRLAND BEREITGESTELLT WERDEN

Beschwerdeverfahren: Beschwerden zu den für Kundenstandorte in Irland bereitgestellten VoIP-Diensten werden gemäß den ComReg-Vorschriften nach dem GoTo-Beschwerdeverfahren bearbeitet.

Neufassungen: GoTo kann diese Vereinbarung und seine Richtlinien regelmäßig überarbeiten und informiert den Kunden über entsprechende Änderungen an die für dessen Konto hinterlegte E-Mail-Adresse. Entsprechende Neufassungen treten dreißig (30) Tage nach Benachrichtigung des Kunden in Kraft. Wenn entsprechende Neufassungen wesentliche Nachteile für den Kunden bedeuten und nach den anwendbaren Vorschriften nicht verpflichtend sind, kann der Kunde Neufassungen widersprechen, indem er GoTo innerhalb von zehn (10) Tagen nach Erhalt über seinen Widerspruch informiert. Sollten Sie Parteien bei nach Treu und Glauben durchgeführten Verhandlungen nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen eine Einigung erzielen, kann der Kunde den Teil der von der Änderung betroffenen VoIP-Dienste durch schriftliche Mitteilung an GoTo kündigen. Der einzige Rechtsbehelf des Kunden bei entsprechender Kündigung besteht in der anteiligen Erstattung im Voraus gezahlter und nicht genutzter Gebühren für die jeweils verbleibende Laufzeit. Zur größeren Klarheit: Jede Nutzung der VoIP-Dienste nach dem Tag des Inkrafttretens gilt als Annahme der Änderung durch den Kunden.

 

ERGÄNZENDE BEDINGUNGEN FÜR VOIP-DIENSTE, DIE AN KUNDENSTANDORTEN IM VEREINIGTEN KÖNIGREICH BEREITGESTELLT WERDEN

Beschwerdebearbeitungsverfahren für Kleinunternehmensbenutzer: Beschwerden zu den für Kundenstandorte im Vereinigten Königreich bereitgestellten VoIP-Diensten werden gemäß den Ofcom-Vorschriften nach dem GoTo-Beschwerdeverfahren bearbeitet.

Neufassungen: GoTo kann diese Vereinbarung und seine Richtlinien regelmäßig überarbeiten und informiert den Kunden über entsprechende Änderungen an die für dessen Konto hinterlegte E-Mail-Adresse. Entsprechende Neufassungen treten dreißig (30) Tage nach Benachrichtigung des Kunden in Kraft. Wenn entsprechende Neufassungen wesentliche Nachteile für den Kunden bedeuten und nach den anwendbaren Vorschriften nicht verpflichtend sind, kann der Kunde Neufassungen widersprechen, indem er GoTo innerhalb von zehn (10) Tagen nach Erhalt über seinen Widerspruch informiert. Sollten Sie Parteien bei nach Treu und Glauben durchgeführten Verhandlungen nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen eine Einigung erzielen, kann der Kunde den Teil der von der Änderung betroffenen VoIP-Dienste durch schriftliche Mitteilung an GoTo kündigen. Der einzige Rechtsbehelf des Kunden bei entsprechender Kündigung besteht in der anteiligen Erstattung im Voraus gezahlter und nicht genutzter Gebühren für die jeweils verbleibende Laufzeit. Zur größeren Klarheit: Jede Nutzung der VoIP-Dienste nach dem Tag des Inkrafttretens gilt als Annahme der Änderung durch den Kunden.

 

ERGÄNZENDE BEDINGUNGEN FÜR VOIP-DIENSTE, DIE AN KUNDENSTANDORTEN IN DEUTSCHLAND BEREITGESTELLT WERDEN

Verzeichniseintrag: Sie müssen Ihre Informationen nicht in einem öffentlichen Verzeichnis veröffentlichen. Bitte widersprechen Sie Verzeichniseinträgen beim ersten Onboarding für die VoIP-Dienste.

Sperrung ausgehender Anrufe bei bestimmten Nummern: Sofern technisch möglich, ist der Kunde berechtigt, bei GoTo die kostenlose Sperrung von Anrufen bei bestimmten Nummernbereichen zu beantragen. Für die Aufhebung der Nummernsperrung kann eine Gebühr anfallen.

Haftungsobergrenze: Nach § 44a des deutschen Telekommunikationsgesetzes („TKG“) ist die Haftung von GoTo und seinen Partnerunternehmen für Vermögensschäden im Rahmen der Vereinbarung oder infolge der nach dieser bereitgestellten VoIP-Dienste gegenüber Kunden mit Sitz in Deutschland einschließlich des Kunden auf höchstens 12.500 EUR pro Kunden begrenzt, sofern: (i) die Telekommunikationsdienste für Kundenstandorte in Deutschland bereitgestellt werden, (ii) der Kunde seinen Sitz in Deutschland hat und (iii) die Parteien in den Bedingungen keine abweichenden Haftungsbestimmungen vereinbart haben. Darüber hinaus ist die Haftung für Vermögensschäden unbeschadet der vorhergehend genannten Obergrenze für alle Kunden mit Sitz in Deutschland auf insgesamt 10 Millionen EUR begrenzt, sofern die Schadenersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Kunden entsteht. Ist die vorhergehend genannte Grenze von 10 Millionen EUR nach § 44a des TKG anwendbar, verringert sich der Schadenersatz im Verhältnis der Summe aller Schadenersatzansprüche zu der Obergrenze. Zur größeren Klarheit: Die in diesem Absatz genannten Haftungsobergrenzen gelten nicht für Schadenersatzansprüche infolge der verzögerten Zahlung von Schadenersatz für Betrug oder bei Vorsatz.

Außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten: GoTo bemüht sich nach Kräften, die Zufriedenheit seiner Kunden mit den VoIP-Diensten zu gewährleisten. GoTo bittet Kunden, sich bei Bedenken oder Einwänden direkt an GoTo zu wenden und direkt mit GoTo zusammenarbeiten, um etwaige Streitigkeiten angemessen und erfolgreich beizulegen. Kunden haben nach § 47a des TKG jedoch auch die Möglichkeit, durch Einreichung eines Antrags bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur und/oder über die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Union („EU“) ein Schlichtungsverfahren einzuleiten. Unten sind die Kontaktinformationen für beide Streitbeilegungsverfahren aufgeführt. GoTo beteiligt sich auf freiwilliger und fallweiser (sowie kundenspezifischer) Grundlage an den vorhergehend genannten Streitbeilegungsverfahren und nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren anderer Verbraucherschlichtungsstellen teil.

Schlichtungsverfahren in Deutschland
Siehe https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/Streitbeilegung/streitbeilegung-node.html

EU-Streitbeilegungsplattform
Siehe https://ec.europa.eu/consumers/odr/

 

ERGÄNZENDE BEDINGUNGEN FÜR VOIP-DIENSTE, DIE AN KUNDENSTANDORTEN IN AUSTRALIEN BEREITGESTELLT WERDEN

Netzanbieter: Nach dem Telekommunikationsgesetz von 1997 ist GoTo ein Netzanbieter („Carriage Service Provider“) und unterliegt den anwendbaren Bestimmungen des Telekommunikationsstandards 2018 in der jeweils geltenden Fassung. GoTo kann einen oder mehrere Hauptanbieter oder zugrunde liegende Anbieter heranziehen, um VoIP-Dienste und/oder Netz- und Auskunftsdienste bereitzustellen, haftet jedoch jederzeit für seine Bereitstellung von VoIP-Diensten für Kunden.

Beschwerdeverfahren: Beschwerden zu den für Kundenstandorte in Australien bereitgestellten VoIP-Diensten werden gemäß den ACMA-Vorschriften nach dem GoTo-Beschwerdeverfahren bearbeitet.

Datenschutz in Australien: GoTo behandelt alle „personenbezogenen Daten“ (gemäß Definition im Datenschutzgesetz von 1988 (Cth) in der jeweils geltenden Fassung), die im Namen von Kunden mit Standort in Australien verwaltet werden („personenbezogene Daten in Australien“), gemäß Vereinbarung und GoTo-Datenverarbeitungsnachtrag (unter www.goto.com/legal) („Data Protection Terms“) oder entsprechend den sonstigen Möglichkeiten oder Anforderungen der geltenden Vorschriften. Zur größeren Klarheit: GoTo und der Kunde stimmen beide zu, dass der Kunde die APP-Person gemäß Datenschutzgesetz ist, und GoTo sichert zu, (a) angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um personenbezogene Daten in Australien vor Zweckentfremdung, Störung, unbefugtem Zugriff, Änderung oder Weitergabe zu schützen, und (b) personenbezogene Daten in Australien ausschließlich zu folgenden Zwecken zu verwenden: (x) Bereitstellung, Betrieb und Zugriff auf die VoIP-Dienste (y) gemäß den rechtmäßigen realistischen Anweisungen des Kunden und/oder (z) in sonstiger Erfüllung seiner Pflichten nach den Datenschutzbestimmungen und anwendbaren Vorschriften. Der Kunde akzeptiert, dass GoTo für Angaben zu dem Umfang, in dem es zur Verwendung und Verarbeitung der GoTo bereitgestellten personenbezogenen Daten in Australien berechtigt ist, auf den Kunden angewiesen ist und dass GoTo nicht für Forderungen betroffener Personen haftet, die durch aus den Angaben des Kunden folgende Handlungen oder Unterlassungen von GoTo entstehen.

GoTo kann personenbezogene Daten in Australien zu ihrer Speicherung und Verarbeitung mit Hilfe von Servern in den Vereinigten Staaten oder sonstigen Verwaltungsgebieten außerhalb Australiens entsprechend der genauen Beschreibung in den Datenschutzbestimmungen an seine Partnerunternehmen übermitteln. Der Kunde stimmt solchen Übermittlungen ausdrücklich zu und akzeptiert, dass der australische Datenschutzgrundsatz 8.1 (Australian Privacy Principle, APP) nicht für entsprechende Weitergaben und Übermittlungen gilt. Darüber hinaus stimmt der Kunde zu, dass GoTo, seine Partnerunternehmen und die Dienstleister, auf die GoTo zurückgreift, in dem Umfang zum Zugriff auf das Konto des Kunden und die Nutzung, Änderung, Reproduktion, Verteilung, Anzeige und Weitergabe von Kundeninhalten einschließlich aller darin enthaltenen personenbezogenen Daten in Australien berechtigt sind, in dem dies für Bereitstellung und Betrieb der VoIP-Dienste erforderlich ist, unter anderem, um auf Support-, Kundendienst-, Abrechnungs- oder Datenschutzanfragen des Kunden zu reagieren.

Zusätzliche Portierungsbestimmungen: Voraussetzung für die Bereitstellung der VoIP-Dienste durch GoTo ist die Nummernportierung durch Telstra. Erhält ein Kunde im Rahmen der VoIP-Dienste eine Telefonnummer (einschließlich Vorwahl), hat der Kunde keinerlei Anspruch darauf, die Nummer zu behalten, zu verkaufen, aufzuheben oder zu übertragen. GoTo bemüht sich nach Kräften darum, dass der Kunde die Nummer über die Laufzeit der Vereinbarung behalten kann, behält sich jedoch das Recht vor, die Nummer unter Wahrung einer Frist zu ändern, falls GoTo in Treu und Glauben und nach seinem billigem Ermessen entscheidet, dass ein Dritter berechtigten Anspruch auf die betreffende Nummer hat oder die Änderung nach den anwendbaren Vorschriften aus anderen Gründen erforderlich oder ratsam ist.

Richtlinie für finanzielle Härte: Hat der Kunde im eigentlichen Sinne finanzielle Schwierigkeiten, die VoIP-Dienste zu bezahlen, kann GoTo flexible Zahlungsvereinbarungen treffen. Weitere Informationen finden Sie in der GoTo-Richtlinie für finanzielle Härte oder beim Support.

Bevollmächtigter Vertreter: Sollte der Kunde einen bevollmächtigten Vertreter benennen müssen, der in seinem Namen mit GoTo interagiert, kann er dieses Formular ausfüllen und an legal@goto.com zurücksenden.

 

ERGÄNZENDE BEDINGUNGEN FÜR VOIP-DIENSTE, DIE AN KUNDENSTANDORTEN IN BRASILIEN BEREITGESTELLT WERDEN

Telemarketing: Sollten Sie die Dienste zum Zwecke von Telemarketing-Anrufen nutzen, müssen Sie eine Telefonnummer erwerben, die das Präfix „0303“ hat und diese Nummer verwenden, wenn Sie Telemarketing-Anrufe tätigen. Wir werden auf Anfrage „0303“-Nummern zur Verfügung stellen. Dies erfolgt jedoch abhängig von der Verfügbarkeit und der von ANATEL auferlegten Beschränkungen.

 

ERGÄNZENDE BEDINGUNGEN FÜR VOIP-DIENSTE, DIE AN KUNDENSTANDORTEN IN ÖSTERREICH BEREITGESTELLT WERDEN

Für Kunden am Standort Österreich beziehen sich der Vertragspartner und der Begriff „GoTo“ auf das irische Unternehmen LogMeIn Ireland Unlimited Company (Adresse: The Reflector, 10 Hanover Quay, Dublin 2, Ireland; USt-IdNr.: IE9834481A). GoTo erbringt seine vertragsgegenständlichen VoIP-Dienste nur gegenüber Unternehmen im Sinne von Paragraph 1 des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes.

Der Kaufauftrag, die Nutzungsbedingungen, der geltende DVN, die geltende Leistungsbeschreibung für GoTo-VoIP-Dienste und der regionale Nachtrag für VoIP-Dienste (einschließlich dieser ergänzenden Bedingungen für Österreich) stellen die gesamte Vereinbarung für VoIP-Dienste dar. Keine anderen Dokumente – einschließlich der in der Beschreibung der Dienste verlinkten Bedingungen – haben Einfluss auf den Vertrag für VoIP-Dienste.

Abonnements und Tarife: Die Abonnements und Tarife für österreichische Kunden sind unter https://www.goto.com/company/legal/DE-Entgeltbestimmungen-Service-Plan erhältlich.

Nutzung/Gesprächsminuten: Die VoIP-Dienste beinhalten 2.500 abgehende Gesprächsminuten (außer gebührenfreien) pro Nutzer und Monat, die als gepoolter Durchschnitt für das Konto berechnet werden, sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben. Jenseits dieses Schwellenwerts fallen Minutengebühren an.

Neufassungen: GoTo kann die Vereinbarung regelmäßig überarbeiten und informiert den Kunden über entsprechende Änderungen an einer für sein Konto hinterlegten E-Mail-Adresse oder per Post, wenn Rechnungen per Post vereinbart wurden.

Wenn die Änderungen zum Vorteil des Kunden oder anderweitig durch geltendes Recht vorgeschrieben sind, werden sie entweder sofort oder zu dem in der Mitteilung angegebenen Datum wirksam.

Mit Ausnahme von Änderungen, die zum Vorteil des Kunden oder gesetzlich vorgeschrieben sind oder nur für künftige Kunden gelten, wird GoTo Änderungen mindestens zwei (2) Monate im Voraus ankündigen und eine zweite Mitteilung mit einer Zusammenfassung der wesentlichen Änderungen mindestens einen (1) Monat vor Inkrafttreten der jeweiligen Änderung versenden. Sollte der Kunde mit den Änderungen nicht einverstanden sein, können der Kunde und GoTo nach Treu und Glauben verhandeln und versuchen, eine Einigung zu erzielen, vorausgesetzt, der Kunde hat das Recht, den von der Änderung betroffenen Teil der VoIP-Dienste bis zum Inkrafttreten der Änderungen zu kündigen. Der Kunde wird GoTo schriftlich benachrichtigen, wenn er dieses Recht ausüben will.

Auf Verlangen des Kunden stellt GoTo den vollständigen Text der aktuellen Vereinbarungsbestimmungen zur Verfügung. Änderungen der Gebühren aufgrund einer vereinbarten Indexanpassung berechtigen den Kunden nicht zur Kündigung wie hier angegeben.

Mitteilungen im Rahmen der Vereinbarung gelten nicht allein durch Zeitablauf als zugestellt, unabhängig von der verwendeten Form der Mitteilung. Die elektronische Veröffentlichung ersetzt nicht die schriftliche Mitteilung an den Kunden, wenn eine schriftliche Mitteilung gesetzlich vorgeschrieben ist.

Service-Qualität/Wartung: Zur Gewährleistung von Redundanz, Skalierbarkeit und Hochverfügbarkeit nutzen die VoIP-Dienste eine Microservice-Architektur, die eine Selbstwiederherstellung im Falle eines Ausfalls in einem bestimmten Rechenzentrum oder eines geografisch lokalisierten Problems im öffentlichen Internet ermöglicht. Die VoIP-Dienste sind für ein Failover zwischen den Rechenzentren ausgelegt. Alle Produktionsrechenzentren sind so verbunden, dass interne Anwendungen die Dienste von jedem Standort aus erreichen können. Die Verbindung zum öffentlichen Telefonnetz (Public Switched Telephone Network, PSTN) erfolgt von jedem Rechenzentrumsstandort zu mehreren PSTN-Partnern/Providern über SIP-Trunks (Session Initiation Protocol).

Weitere Einzelheiten über die Systemsicherheit, den Verfügbarkeitsschutz und die Disaster-Recovery-Prozesse von GoTo finden Sie im Dokument „Technische und Organisatorische Maßnahmen“ und im SOC3-Bericht für die VoIP-Dienste, die beide im Trust and Privacy Center von GoTo unter https://www.goto.com/company/trust verfügbar sind.

GoTo bemüht sich in wirtschaftlich vertretbarem Umfang, seine Kunden über geplante Unterbrechungen oder Betriebseinschränkungen im Voraus zu informieren, stellt jedoch in jedem Fall unverzüglich eine Benachrichtigung auf der entsprechenden Statusseite unter https://www.goto.com/company/trust/status zur Verfügung (wo der Kunde die Möglichkeit hat, Echtzeit-Status-Updates per Push-Benachrichtigung zu erhalten).

Portierungsbestimmungen: Die Bereitstellung der VoIP-Dienste durch GoTo ist abhängig von den Rufnummermitnahmeressourcen externer Anbieter. Dem Kunden kann im Rahmen der VoIP-Dienste (ggf. kostenpflichtig) eine Rufnummer (einschließlich Vorwahl) zur Verfügung gestellt werden. GoTo unterstützt die Rechte des Kunden, die Portierung der zugeteilten Rufnummern verlangen zu können.

Verzeichniseintrag: Der Kunde ist nicht verpflichtet, seine Informationen in einem öffentlichen Verzeichnis zu veröffentlichen. Möchte ein Kunde Verzeichniseinträgen widersprechen, kann er dies beim ersten Onboarding für die VoIP-Dienste.

Unterdrückung der Anrufer-ID und Sperrung abgehender Anrufe zu bestimmten Rufnummern: Der Kunde hat das Recht, die Anzeige seiner Anrufer-ID individuell, unabhängig und kostenlos zu unterdrücken. Sofern technisch möglich, ist der Kunde ebenso berechtigt, bei GoTo die kostenlose Sperrung von Anrufen bei bestimmten Nummernbereichen beantragen zu können. Für die Aufhebung der Nummernsperrung kann eine Gebühr anfallen – außer im Falle von Notrufen.

Außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten: GoTo bemüht sich nach Kräften, die Zufriedenheit seiner Kunden mit den VoIP-Diensten zu gewährleisten. GoTo bittet Kunden, sich bei Bedenken oder Einwänden direkt an GoTo zu wenden und direkt mit GoTo zusammenarbeiten, um etwaige Streitigkeiten angemessen und erfolgreich beizulegen.

Zusätzlich zu etwaigen bei regulären Gerichten verfügbaren Rechten und Rechtsmitteln ist der Kunde berechtigt, Streitigkeiten und Beschwerden im Zusammenhang mit den VoIP-Diensten innerhalb der gesetzlichen Frist (derzeit ein Jahr gemäß den geltenden Verfahrensrichtlinien) ab Einbringung der schriftlichen Beschwerde und gemäß § 122 TKG 2003 bei der Schlichtungsstelle der Aufsichtsbehörde (RTR, www.rtr.at) anhängig zu machen. Das Verfahren vor der Aufsichtsbehörde wird nach den auf der oben genannten Website abrufbaren Richtlinien durchgeführt.

Zahlungsweisen: Informationen über Abrechnungsintervalle und verfügbare Zahlungsweisen finden Sie im Abonnement.

Einspruch gegen Rechnungen: GoTo bittet Kunden, etwaige Einsprüche gegen Rechnungen innerhalb von drei (3) Monaten nach Rechnungsdatum schriftlich zu erheben. Ist GoTo nach Prüfung mit dem Einspruch des Kunden nicht einverstanden, kann der Kunde innerhalb eines (1) Jahres ab dem Zeitpunkt, an dem er den Einspruch gegenüber GoTo schriftlich geltend gemacht hat, die Streitbeilegung durch die österreichische Rundfunk- und Telekom-Regulierungsbehörde („RTR“) beantragen. Der Kunde kann auch den Rechtsweg beschreiten. Erhebt der Kunde nicht innerhalb der vorgenannten drei (3) Monate Einspruch gegen die Rechnung, geht GoTo davon aus, dass die Rechnung vom Kunden akzeptiert wurde.

Kunden können ihren schriftlichen Einspruch gegen Rechnungen an GoTo unter der folgenden Anschrift senden: Attn: Complaints Department, GoTo, The Reflector, 10 Hanover Quay, Dublin 2, D02 R573, Ireland. Alle unstrittigen Beträge werden wie in der Rechnung angegeben fällig.

Haftung: Die Haftung für Personenschäden oder vorsätzliche Schäden ist zwischen den Parteien nicht beschränkt.

Aussetzung der Dienste: GoTo darf die Nutzung der Dienste durch den Kunden nur in Übereinstimmung mit dem Gesetz aussetzen. GoTo kann die Nutzung der Dienste (i) aus Sicherheitsgründen und (ii) bei Nichtzahlung aussetzen, räumt jedoch im letzteren Fall eine Nachfrist von mindestens 2 Wochen ein, bevor es die Dienste aussetzt.

 

ERGÄNZENDE BEDINGUNGEN FÜR VOIP-DIENSTE, DIE AN KUNDENSTANDORTEN IN ITALIEN BEREITGESTELLT WERDEN

Dienstleistungs-Charta: GoTo hat eine Dienstleistungs-Charta veröffentlicht, die für in Italien erworbene VoIP-Dienste gilt. Die Dienstleistungs-Charta wurde bei der AGCOM hinterlegt und ist unter https://www.goto.com/company/legal/IT-LogMeIn-Carta-dei-servizi verfügbar.

 

ERGÄNZENDE BEDINGUNGEN FÜR VOIP-DIENSTE, DIE AN KUNDENSTANDORTEN IN KANADA BEREITGESTELLT WERDEN

Rückmeldungen bezüglich der Barrierefreiheit: Für Rückmeldungen bezüglich der Barrierefreiheit gemäß dem Accessible Canada Act oder um eine Beschreibung unseres Verfahrens der Rückmeldung zur Barrierefreiheit in einem anderen Format zu erhalten, wenden Sie sich bitte an accessibilityfeedback@goto.com oder (781) 850-1458.

Plan zur Erreichung der Barrierefreiheit: GoTo hat unter https://www.goto.com/company/legal/aca-accessibility-plan einen Barrierefreiheitsplan veröffentlicht. Dieses Dokument beschreibt Maßnahmen, die GoTo zur Erreichung des Ziels der Barrierefreiheit ergreifen wird.